Rückerstattung der Wahlarztkosten
Bei uns erhalten Sie eine leistungsabhängige Honorarnote, die Sie bei Ihrer Sozialversicherung üblicherweise mit dem Einzahlungsbeleg zur Rückvergütung einreichen können.
Abhängig von Ihrer Krankenkasse können Sie bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet bekommen. Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese gegebenenfalls einen weiteren Anteil der Honorarnote. Ein eventuell verbleibender Betrag kann von Ihnen steuerlich abgesetzt werden.
Unsere Honorarnote können Sie bar, mit Bankomat oder auf Wunsch mit Erlagschein begleichen.